Nummerierte Hausierer, Wien 1873

Wandernde Subjekte sind auf Ordnung und Stillstellung erpichten Behörden nur allzuoft ein Dorn im Auge, ihre Kennzeichnung mittels Nummern gilt als probates Mittel, sie unter Kontrolle zu bringen; nichts anderes scheint der Wiener Gemeinderat im Sinn gehabt zu haben, als er am 24. April 1873 Folgendes beschloss:

Zur Unterstützung des Hausirhandels mit Lebensmitteln wird die Numerirung der Hausirer mit äußerlich sichtbaren Zeichen angeordnet.1

  1. Wiener Zeitung, 25.4.1873, S. 431, http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&datum=18730425&seite=3&zoom=33&query=Numerir*&provider=ENP&ref=anno-search. []