Die Kennzeichnungspflicht respektive Nummerierung von PolizistInnen zur Verhinderung von Übergriffen hat mich in den letzten Jahren wiederholt beschäftigt. Demnach ist mir bekannt, dass in Wien eine solche Nummerierung bereits 1776 eingeführt wurde, damit das Beschwerdeführen vielleicht dadurch, weil der Mann von der Wache dem Beleidigten unbekannt wäre, nicht erschwert, oder unmöglich gemacht werde und daß dergestalt genug sein wird, anzuzeigen, man sei von dem sovielten Numero beleidiget worden.; die sich daran anknüpfende Frage ist selbstredend, ob es in der Folge Konfliktsituationen gab, in denen die Angabe einer Nummer eine Rolle spielte.
Eine weitere Frage ist, wann und wie solche Formen der Identifizierung verschwanden, wann sie wieder aufgegriffen und von Neuem vorgeschlagen wurden. So scheint es, dass in Wien die Nummerierung der Polizeisoldaten Anfang des 19. Jahrhunderts nicht mehr vorhanden war; ein halbes Jahrhundert später stand das Thema wieder an der Tagesordnung: Gemäß der Literatur bestimmte die 1852 vorgeschriebene Adjustierung des Militär-Polizeiwachcorps, dass auf der Brustseite des Patrontaschenriemens die Nummer des Polizisten ersichtlich gemacht werden musste. Als im Kriegsjahr 1866 Prager und Brünner Militärpolizisten wegen des Heranrückens der Preußischen Truppen nach Wien berufen wurden, erregte das Militärwachkorps einigen, auch in der Presse artikulierten Unmut, was vielleicht zu einer mit 21. November 1868 datierten Entschließung führte, gemäß der die Infanterie-Abteilungen vorne ein Dienstnummernschild zu tragen hatten.
1869 wurde schließlich beschlossen, an Stelle der Militär-Polizeiwache eine zivile Sicherheitswache einzuführen; die Frage deren Nummerierung wurde auch im Wiener Gemeinderat behandelt, wobei insbesondere der Gemeinderat Hügel als Befürworter eine Kennzeichnungspflicht hervortrat: Gemäß seiner in der Gemeinderatssitzung vom 13. Juli 1869 vorgebrachten Darstellung entspreche die Adjustierung der neuen Sicherheitswache nicht den Erwartungen, da die Kopfbedeckung derselben keine Nummer [trage] und man (…) deshalb in die Unmöglichkeit versetzt [sei], vorkommendenfalls auf einen Wachmann sich berufen zu können. Der angesprochene Bürgermeister Felder wiederum erinnerte daran, dass der Gemeinderat bereits eine auf der Kopfbedeckung kenntliche Nummerierung beschlossen habe, was Hügel mit der Antwort quittierte: Ja, auf den Hüten, aber nicht auf den Kappen! Ich werde diesfalls einen Antrag einbringen. Der Antrag wurde eingebracht und der Polizeioberdirektion weitergeleitet, die darauf erwiderte, daß der Nummerirung der Dienstkappen und der Einführung eines Dienstzeichens für die k.k. Civil-Sicherheitswache kein Hinderniß im Wege stehe, und daß diese Anordnungen demnächst ins Leben treten werden. Der Historiograph der Wiener Polizei, Viktor Bibl, bestätigt dies, seiner Darstellung nach bildete [die Kopfbedeckung] ein schwarzer Filzhut mit Band, das vorne die Nummer des Wachmanns trug; als kurz darauf an Stelle der Paradeuniform eine Uniform für den alltäglichen Gebrauch eingeführt wurde, wurde nun der Ringkragen mit der Nummer versehe[n].
Dass diese Nummer in den folgenden Jahrzehnten angebracht blieb und zuweilen auch Verwendung fand, belegt ein Bericht des Illustrierten Wiener Extrablatts aus dem Jahr 1896: Lobend erwähnte es den Wachmann Nummer 261, dessen beherzter Einsatz es verhindern konnte, dass sich der lebensmüde Hilfsarbeiter Joseph Olbrich bei der Ferdinandsbrücke in den Donaukanal stürzte. Sollte letzterer jemals wieder lebensfroh werden, hat er dies dem Manne zu verdanken, der mit Ehren den Ringkragen mit der Nummer 261 trägt.