Garderobenummern, die den BesucherInnen etwa einer Kultureinrichtung gegen Austausch ihrer Überkleidung und etwaiger Taschen ausgehändigt werden, zählen zu den nur kurzfristig vergebenen Nummern: Sie sollen das Auffinden des abgegebenen Garderobestücks am entsprechenden Kleiderhaken oder im jeweiligen Fach der Garderobe ermöglichen. Dass derlei Nummern auf Blechschildern auch an der Österreichischen Nationalbibliothek üblich waren, davon legt ein erstmals 1925 erschienenes Feuilleton von Anton Kuh Zeugnis ab, der ob der Recherche nach einer Lichtenberg-Stelle die eben erst von Hof- in Nationalbibliothek umbenannte Einrichtung aufsuchte:
Ein alter Diener im Amtskleid, Typus: Logenschließer (er hat Erzherzogen aus dem Mantel geholfen), nimmt mir die Garderobe ab und verabreicht mir dagegen eine numerierte Blechmarke; ohne die gibt’s oben keinen Sitzplatz!
“Wieviel bin ich schuldig?” Oh, nichts natürlich! Der Staat legt auf den Bildungshunger keine Steuer. Und dann ist man ja gewissermaßen noch immer beim Kaiser zu Gast…
Die Passage legt nahe, das die Nummer auf der ausgegebenen Blechmarke nicht nur als Garderobennummer zum Einsatz kam, sondern zugleich der Nummer desjenigen Sitzplatzes entsprach, der Kuh im Lesesaal zugedacht war; dieselbe Nummer wäre demnach geradezu multifunktional im Einsatz gewesen, Sitzplatz mit Garderobeablage verknüpfend, während heute diese Zuweisungen zumeist entkoppelt sind: Dieselbe Person hat in der Regel in einer Kultureinrichtung mehrere Nummern, die bei einem Besuch Verwendung finden, neben der Registrierungsnummer auf dem Ausweis die zumeist auch auf dem Schlüsselanhänger des jeweiligen Schließfachs angebrachte Garderobennummer und schließlich die Sitzplatznummer. Weitere Bibliotheksordnungen und Erlebnisberichte von Bibliotheksbesuchen harren auf jeden Fall der Erforschung.